Medizinproduktegesetz

Bekanntgabe des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit gemäß § 6 MPBetreibV

Warum benötigt unser Pflegedienst eine*n Beauftragte*n für Medizinproduktesicherheit?

Da Zwischenfälle beim Umgang mit Medizinprodukten zu schwerwiegenden Folgen für die Klient*innen / Bewohner*innen führen können, muss ein Pflegedienst entsprechende Beauftragte benennen.

Diese soll sicherstellen, dass schwerwiegende Zwischenfälle beim Anwenden von Medizinprodukten erfasst und bewertet werden, sodass hierauf mit entsprechenden Maßnahmen angemessen reagiert werden kann.

Was sind die Aufgaben der Beauftragten?

Beauftragte für Medizinproduktesicherheit sind im Rahmen eines Beobachtungs- und Meldesystems für Medizinprodukte tätig. Sie sind:

  • Zentrale Ansprechpartner*innen und Kontaktpersonen für Mitarbeiter*innen, Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken mit Medizinprodukten
  • Koordinator*innen interner Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender*innen und Betreiber*innen
  • Koordinator*innen der Durchführung korrektiver Maßnahmen z. B. bei Rückrufmaßnahmen

Wer sind die Sicherheitsbeauftragten, wie kann ich sie erreichen?

Brigitte Bührmann:   Telefon 0151 730 447 76 / E-Mail